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Lesben und Nationalsozialismus: Aktenstudien



Gerda M. (1923-1943): „Ich möchte so wie ich aufgefunden werde beerdigt werden“ (2016)

„Männer nicht.“ – Eine lesbische Familie (2009)



Gerda M. (1923-1943): „Ich möchte so wie ich aufgefunden werde beerdigt werden“


„Ich möchte so wie ich aufgefunden werde beerdigt werden.“ Diesen Satz formulierte Gerda M. in einem ihrer Abschiedsschreiben als letzten Wunsch, und sie fügte hinzu: „Auch in allen Kleidungsstücken“.

Die junge Frau1 wurde am 26. Juli 1943 morgens in Berlin-Weißensee erschossen aufgefunden. Sie* lag „in Männerkleidung auf dem Erdboden. In der rechten Hand hielt sie noch einen Trommelrevolver, der Zeigefinger befand sich noch im Abzugsbügel. Der Revolver war noch mit 5 scharfen Patronen geladen.“ Gerda M. hatte sich, gerade mal 20 Jahre alt, durch Kopfschuss das Leben genommen.

Gerda M. wurde am 24. Februar 1923 in Berlin geboren. Sie lebte spätestens 1943 bei ihrem Onkel und ihrer Tante in deren „Laube“. Der Kontakt zu den Eltern scheint nicht sonderlich gut gewesen zu sein, denn ihre Mutter sagt gegenüber der Polizei aus, dass sie die bedrückt wirkende Tochter, die ihr einen Tag vor ihrem Suizid einen Besuch abstattete, „seit etwa 1 Jahr nicht mehr gesehen“ hatte. Vielleicht hatte es Konflikte wegen ihrer Art sich zu kleiden gegeben? Anscheinend zog sie sich am liebsten so an, wie sie auch gefunden und beerdigt werden wollte: in „Männerkleidung“. Diese ist in der im Landesarchiv Berlin überlieferten Akte nicht näher beschrieben; jedoch lässt sich daraus sicher lesen, dass Gerda M. keine Kleider oder Röcke, sondern Hosen bevorzugte, vielleicht zusätzlich eine Weste, einen Schlips, eine Clip-Krawatte oder eine Fliege trug.

In der Aussage des Onkels, der von Beruf Drahtschneider war, ist nachzulesen, Gerda M. sei „anormal lesbisch veranlagt“ gewesen. Diese Formulierung findet sich häufiger in polizeilichen Untersuchungsakten, ebenso wie der auch hier ergänzte Zusatz „und arbeitsscheu“; dies muss nicht unbedingt der ursprünglichen Wortwahl oder dem Sinn des Gesagten des Onkels entsprechen. Über ihre lesbische Lebensweise schien er keinen Zweifel zu haben, denn er gab auch an, dass die Verstorbene in den letzten drei bis vier Monaten nachts weggeblieben war und erst in den frühen Morgenstunden nach Hause kam. Ihm sei „aufgefallen dass sie seit diesem Zeitpunkt auffallend nur mit Personen weiblichen Geschlechts Umgang pflegte“. Gerda M. hatte ihre vermutlich intensiven Kontakte zu Frauen offenbar nicht verheimlicht. In den in der Akte überlieferten Briefen wird Gerda M. von ihren Freundinnen „Gerd“ genannt: Abkürzungen dieser Art waren noch aus der Zeit der blühenden Subkultur der Weimarer Republik typisch für lesbische Frauen*, ebenso wie das Tragen von als männlich konnotierter Kleidung; eine Trans*-Identität ist dennoch nicht auszuschließen.

Gerda M. scheint eine Arbeiterin gewesen zu sein, offenbar ohne formale Ausbildung. Sie* war wegen „Arbeitsvertragsbruchs“ – den Aussagen der Angehörigen und Freundinnen ist zu entnehmen, dass sie* offenbar nicht zur Arbeit gegangen war – bereits einmal bestraft worden. Zum 27. Juli 1943, also einen Tag nach ihrem Tod, wäre sie* erneut bei dem Treuhänder2 der Arbeit vorgeladen gewesen, und zwar wegen „Arbeitsvertragsbruchs" bei der Elektrizitäts-Gesellschaft Ziehl-Abegg in Berlin-Weißensee. Ihr Onkel nahm an, dass seine Nichte sich aus Angst vor der zu erwartenden neuen Bestrafung das Leben genommen habe. Diesen Grund nannten auch die vernommenen Freundinnen.

In einem Brief, der mit der Anrede „Mein lieber Gerd“ am 7. Juli 1943 von einer Frau namens „Tutti“ geschrieben wurde, erinnert die Verfasserin behutsam an ihr Angebot vom Juni desselben Jahres, die möglicherweise beim Treuhänder entstehenden Gerichtskosten zu übernehmen: „Darf ich es jetzt tun? Sei mir bitte deshalb nicht böse, aber ich will [? unleserlich] Dir so viel Gutes tun, verstehe es aber bitte nicht falsch. Unsere Liebe soll dadurch nicht … [unleserlich] werden, und ich möchte diese große Liebe ewig haben. (…) Ich habe selten einen Menschen gehabt für den ich so eine große Liebe verspürt habe. Mit vielen Grüßen und Küssen bin ich Deine Tutti.“

Gerda M. fürchtete jedoch wohl nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine „Unterbringung in einem Lager“, wie der zuständige Kriminalsekretär in Berlin-Pankow am 16. August 1943 nach dem Suizid niederschreibt. Gerda M. hatte bereits vier Wochen zuvor versucht, sich das Leben zu nehmen. Die Tabletten, die sie sich „in Apotheken pp zusammengekauft“ haben soll, hatten nicht zum Tod geführt. Nach der Tabletteneinnahme hatte Gerda M. mehrere Stunden krank bei der Stanzerin Gertrud K. gelegen, um sich zu erholen.

Bei „Tutti“ handelte es sich – so hat es zumindest die Polizei auf dem Brief vermerkt – um die Labor-Assistentin Erna B., zu der Gerda M. in einem ihrer Abschiedsbriefe vom 24. Juli 1943 feststellt, dass sie mit ihr „in keiner näheren Beziehung gestanden habe“, sondern sie „nur eine flüchtige Bekanntschaft“ gewesen sei: „Sollte von anderer Seite das Gegenteil behauptet werden, so erkläre ich es hiermit als eine ganz gemeine Verleumdung, und nur als ein Racheakt gegen Frau B.“ War Erna B. eine frühere Geliebte? Oder handelt es sich um eine geschickte Schutzbehauptung, um der Geliebten oder einer lesbischen Freundin nicht zu schaden?

Zwischen Erna B. und Gerda M. hatte es einige Wochen vor Gerda M.s Suizid vor der Wöhlertklause in der Wöhlertstraße Streit gegeben, weil Gerda M. ihr ein Rasiermesser entwendet hatte, das sie jedoch später zurückgab. Erna B. hatte ihr danach das Haus verboten und jeden weiteren Verkehr untersagt. Eine Freundin, die Packerin Erika D., sagt aus, Gerda M. habe zuletzt ein „Verhältnis“ mit Erna B. unterhalten. Diese jedoch bestreitet das ganz entschieden: „Irgend einen anormalen Verkehr habe ich mit der M. nicht gepflegt und bin auch nicht anormal veranlagt. Es war mir bekannt, daß die M. und auch die S. anormal veranlagte Personen waren.“ Aber auch Erna B. war davon überzeugt, dass Gerda M. sich aus Angst vor der Bestrafung das Leben genommen hatte. Die vernommenen Freundinnen gaben alle diesen Grund für die Selbsttötung an. Andere Beweggründe kommen in der Akte nicht zur Sprache. Dies mag daran liegen, dass ihr soziales Umfeld keine anderen Gründe gesehen hat; ebenso denkbar ist jedoch auch, dass die Freundinnen versuchten, von einem Grund abzulenken, der mit ihrer lesbischen Lebensweise zu tun hatte.

Bei der als „die S.“ bezeichneten Frau handelte es sich um die Schweißerin Elvira S., die scheinbar ohne Zögern erklärte, bis Anfang des Jahres ein "Verhältnis“ mit Gerda M. gepflegt zu haben. Danach sei M. mit Erna B. ein „Verhältnis" eingegangen. Die Bezeichnung „Verhältnis“, die hier in Polizeiprotokollen fällt, kann wiederum dem in dieser Zeit üblichen Polizeijargon entsprechen und muss nicht mit dem gewählten Wortlaut der Aussagenden übereinstimmen.


Eine andere Freundin, Elli D., hatte in einem der von Gerda M. hinterlassenen Briefe vom 21. Juli 1943 nachdrücklich um sie* geworben. Sie sah auch Grund zu der Annahme, dass „Gerd“ ihre Gefühle erwiderte. Da sie ein Kind zu versorgen hatte, war es für Elli D. eine „große Freude, (…) daß Du Dich nicht an dem kleinen Wolfgang störst denn bisher habe ich immer gedacht [? unklar] wegen eines Kindes würde man genau bei einer Frau wie beim Mann verstoßen sein.“ Elli D. konnte nach dem Tod von Gerda M. nicht von der Berliner Polizei vernommen werden, weil sie inzwischen kriegsbedingt nach Altentreptow evakuiert worden war. Ein Verhör erschien den Beamten offenbar nicht relevant; jedenfalls deutet in der Akte nichts darauf hin, dass sie die örtliche Polizei einschalteten.

Wie Gerda M. an den Revolver gekommen war, konnten die Beamten nicht ermitteln. Sie* hatte ihren Suizid jedenfalls sorgfältig vorbereitet: Die von ihr verfassten Abschiedsbriefe, deren Briefumschläge sie mit Adressen und Briefmarken versehen hatte, waren an ihre Eltern, ihren Onkel und ihre Tante sowie an zwei Freundinnen („Micky u. Jenny“) gerichtet. Diese beiden wohnten anscheinend zusammen, denn auf dem dazu gehörigen Umschlag steht lediglich „Frl. Marie B.“

Bei ihren Verwandten bittet Gerda M. um Verzeihung dafür, dass sie ihnen solches Leid zufüge. Es ginge aber nicht anders. Die Schuld liege ganz allein bei ihr: „Ihr wisst ja, des Menschen Wille ist sein Himmelreich. Ich kann, und ich will nicht mehr“, schreibt sie ihrer Familie mit der Anrede „Ihr lieben Alle!"

Neben einer Notiz, dass der Fotoapparat und eine Armbanduhr Frau K. gehörten, hinterlässt Gerda M. einen Brief mit der Aufschrift „Mein letzter Wunsch“. Und auf einem einzelnen Blatt steht unter der Wiederholung der Aufschrift (wie fast alle anderen Briefe mit Bleistift geschrieben): „Ich möchte so wie ich aufgefunden werde beerdigt werden. Auch in allen Kleidungsstücken. Gerda".

Das Tragen dieser Kleidung hatte offenbar eine besondere Bedeutung für sie: Möglicherweise drückte sich darin eine Verweigerung der gesellschaftlich vorgeschriebenen Geschlechterrolle als Frau und eine lesbische Identität aus.

Es ist nicht überliefert, ob die Angehörigen diesem letzten Willen von Gerda M. nachgekommen sind.



Ingeborg Boxhammer (Bonn Juli 2016)



Quelle: „Leichensache: Selbstmord durch Erschießen" im Landesarchiv Berlin A Rep. 358-02 Nr. 137325 (Zusammenfassung der Akte)





1 Da sich das geschlechtliche Selbstverständnis von Gerda M. nicht klären lässt, ist dem sie beschreibenden Personalpronomen stellenweise ein Sternchen beigefügt, um die eindeutige Leseweise durch das Pronomen nicht festzuschreiben.


2 „Reichstreuhänder der Arbeit" war eine am 19.5.1933 per Reichsgesetz geschaffene Instanz, die bei Unruhen in Betrieben zwischen Unternehmern und Arbeiterschaft vermitteln sollte. Insgesamt gab es 22 Treuhänder, die alle direkt dem Arbeitsministerium unterstellt waren. Siehe dazu Gerhard Werle: Justiz-Strafrecht und polizeiliche Verbrechensbekämpfung im Dritten Reich. Berlin New York: De Gruyter 1989, S. 612: Die Bekämpfung des Arbeitsvertragsbruchs wurde in erster Linie von der Gestapo durchgeführt, in leichteren Fällen durch den Reichstreuhänder der Arbeit. Staatspolizeiliche Maßnahmen waren in der Regel die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager, in schweren Wiederholungsfällen Einweisung in ein KZ. Die Zuschreibung der Arbeitsverweigerung, die sich auch hier in der Akte findet, steht im engen Zusammenhang mit der Konstruktion der „Asozialität“. Vor diesem Hintergrund ist auch die Angst von Gerda M. vor einer Lagereinweisung zu sehen. Vgl. z.B. die Studie von Christa Schikorra am Beispiel von Ravensbrück: Kontinuitäten der Ausgrenzung. „Asoziale“ Häftlinge im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück. Berlin: Metropol 2001.


Zitiervorschlag:
Boxhammer, Ingeborg: Gerda M. (1923-1943): „Ich möchte so wie ich aufgefunden werde beerdigt werden“. Bonn 2015. Available from: Online-Projekt Lesbengeschichte. Boxhammer, Ingeborg/Leidinger, Christiane. URL https://www.lesbengeschichte.org/bio_gerda_m_d.html [cited DATE]

„Männer nicht.“ – Eine lesbische Familie

Die etwa 20-jährige Else Blatt, wohnhaft bei ihren Eltern in der Schönhauser Allee 187 a/b, arbeitete 1935 bei Siemens in Jungfernheide. Dort freundete sie sich mit der zwei Jahre älteren Arbeitskollegin Hedwig Barfuß an, die sich sehr um sie bemühte und sie umwarb. Jedoch konnte Else diese Aufmerksamkeit noch nicht ganz zuordnen. Else lud Hedwig zu sich nach Hause ein und sie schauten dort gemeinsam Magazine an, wobei Hedwig eng an sie heranrückte. Else Blatts Mutter, der die Turtelei bereits komisch vorkam, sagte: "Ihr benehmt Euch ja wie Schwule." Hedwig wurde blass, Else, die das Wort nicht kannte, wollte wissen, was das ist. Einige Zeit später wurde Else zu Hedwig, die bei ihrer Mutter und einer Freundin der Mutter lebte, zum Geburtstag eingeladen. Mit anwesend war noch eine Freundin von Hedwig namens Helene Boshold. Else wunderte sich, warum sich diese Männerkleidung angezogen hatte.
Die beiden Freundinnen trafen sich öfter und Else übernachtete dort auch im Einverständnis mit Hedwigs Mutter. Als sie ständig weiter nervte, was "schwul" sei, erklärte es ihr Hedwig rein praktisch. Else wurde fortan Heini gerufen, durfte nur noch Rock und Bluse oder Polohemden anziehen und nachts schnitt Hedwig ihr heimlich die Zöpfe ab. So langsam dämmerte es Else, dass sie in einen lesbischen Haushalt geraten war. Die Mutter und die Freundin waren ein Paar, küssten sich und waren "wie die Turteltäubchen". Aber auch Tochter Hedwig hatte schon einige lesbische Beziehungen gelebt und auch die andere Schwester, Irmgard Barfuß, pflegte lesbische Beziehungen. Else übernachtete immer öfter bei Hedwig. Die beiden wurden ein Liebespaar. Sie sagte zu Hause nicht Bescheid, haute einfach ab. Am 18. Oktober 1935 ging Elses Mutter, Henriette Blatt, zur Weiblichen Kriminalpolizei und bat darum, ihre Tochter aus dieser Wohnung in der Alten Jakobstraße 104 (Kreuzberg) zu holen. Dort würden ständig junge Mädchen ein und aus gehen. Und sie fügte hinzu: "Männer nicht." Mit dieser Anzeige setzte Henriette Blatt eine behördliche Untersuchung in Gang, die, weil es zu einer Anklage vor dem Landgericht kam, feinsäuberlich in einer Akte zusammengetragen wurde und uns heute ein lesbisches Netz in bislang kaum bekannter Dimension offenbart.1

Familie Barfuß-Büttner

Agnes Glowinski, geboren am 14. Dezember 1891 in Berlin, war früh verwaist und kam mit elf Jahren in ein Waisenhaus. Sie arbeitete später als Angestellte auf Gütern und als Fabrikarbeiterin. Mit 19 heiratete sie und hieß seither Barfuß. Zwei Töchter wurden geboren: Hedwig am 16. September 1912 und Irmgard am 1. Juli 1917. Seit 1914 war ihr Ehemann und Vater der Kinder an der Front und kam kaum noch nach Hause. In dieser Zeit lernte sie ihre erste Freundin, eine Prostituierte, kennen und mit ihr die lesbische Liebe. Vermutlich Anfang der zwanziger Jahre lernte sie die neun Jahre jüngere Elisabeth Büttner kennen. Fortan lebten die beiden gemeinsam, teilten Tisch und Bett, aber irgendwie musste man den Mann wieder loswerden. Da Frauen sich damals nicht so einfach scheiden lassen konnten, wurde wohl ein Vorfall inszeniert. Elisabeth Büttner habe den Ehemann zu verführen versucht, Agnes Barfuß kam rechtzeitig "zufällig" dazu, sodass sie ihm Ehebruch vorwerfen konnte. Zusätzlich kam es zu einer Anzeige gegen den Vater wegen sexuellen Missbrauchs und Inzests an der Tochter Hedwig. Ob auch dies eine Inszenierung war, um der Scheidung mehr Gewicht zu verleihen, muss offenbleiben. Barfuß wurde in erster Instanz zu Zuchthaus verurteilt, in zweiter Instanz aber freigesprochen, weil Hedwigs Aussagen keinen Glauben geschenkt wurden. Die Scheidung wurde rechtsgültig.
Die Geschichte spielt sich im Armenmilieu Berlins ab. Agnes und ihre Kinder wohnten um 1914 zunächst im städtischen Obdachlosenasyl. Als sie eine Wohnung bekamen, lebten sie zeitweise von der Wohlfahrt. Agnes war oft krank, musste längere Krankenhausaufenthalte in Kauf nehmen, die Kinder lebten dann in städtischen Einrichtungen. Die gerade entstehenden Pflege- und Jugendämter kannten die Familie. Auch bedingt durch das Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs kamen beide Mädchen 1925 für ein paar Jahre in Fürsorgeerziehung, sprich ins Heim. So eine Situation ist nicht ansatzweise vergleichbar mit heute. So vermerkte das Jugendamt Kreuzberg, Agnes Barfuß habe vorgetäuscht krank zu sein, weswegen sie immer wieder öffentliche Unterstützung beantragte, sie sei jedoch in Wirklichkeit arbeitsunwillig und "raffiniert". Faulheit und "unsittlicher Lebenswandel" wurden ihr vorgeworfen. Völlig von der Hand zu weisen sind die Vorwürfe vermutlich nicht. Familie Barfuß-Büttner scheint eine Art frühes Mietnomadentum gelebt zu haben. Immer wieder wurden die Wohnungen wegen Mietschulden gewechselt beziehungsweise zwangsgeräumt. Frauen, ohne Schul- und Ausbildung, schlecht ernährt und krank dazu, ohne Unterhaltszahlungen, hatten kaum eine vernünftige Chance ohne einen männlichen Ernährer. Aber Barfuß-Büttners meisterten ihr Leben auch ohne.

Die Nachbarn

Die Polizei holte umfangreiche Erkundigungen bei den Nachbarn der Familie ein. Die Hauswartfrau in der Alten Jakobstraße 104 gab an, dass die Frauen oft Trainingshosen anhatten, was ihr verdächtig vorkam. Eine Nachbarin in der Fehrbelliner Straße 83 (Mitte) gab zu Protokoll, schon am Aussehen (Gesicht) und dem Tragen von Hosen hätten alle Nachbarn vermutet, dass dort "Schwule" wohnten. Sie sprach selbstverständlich von der "Familie Barfuss-Büttner". Auch in der nächsten Wohnung Brauner Weg 10 (Friedrichshain, heute: Singerstraße) merkten alle Nachbarn, dass es Lesben waren. Nachbarin Else Prang gab der Polizei zu Protokoll: "Es sind anormale Menschen bei Barfuss ein- und ausgegangen. Dass sie anormal waren sah man an den Manieren und an der Kleidung. Z.B. kam einmal ein richtiges Mannweib, sie trug einen Hosenrock und hatte so grobe Hände. […] Ich nahm an, dass sie die auf einem ‚Frauenball' kennen gelernt hatten. Diese Frauen machten den Eindruck, als ob sie zu derselben Sorte Menschen gehörten. So etwas sieht man sofort. […] Die Wohnung von Barfuss wurde nie gelüftet und sie war schmutzig." An den Reaktionen, wenn auch von 1936 - aber sie bezeichnen Vorgänge aus den frühen dreißiger Jahren - kann gut abgelesen werden, dass die neuen Frauenbilder der Goldenen zwanziger in die Massen nicht vorgedrungen waren.

Lesbisches Selbstverständnis

Innerhalb der Familie wurde mit dem Lesbischsein offen umgegangen. Tochter Irmgard Barfuss gibt bei ihrem Verhör vor der Gestapo an, dass sie seit frühester Kindheit wusste, dass ihre Mutter lesbisch war. Sie musste immer die Zeitschriften Freundin und die Frauenliebe beim Zeitungshändler Ecke Ross- und Wallstraße für ihre Mutter kaufen. Lesen durfte sie die jedoch zumindest in ihrer Kindheit noch nicht. Einmal sei auch ein Buch von Magnus Hirschfeld auf dem Küchentisch gelegen, das sie dann gelesen habe. An der Einlassung wird deutlich, was die Töchter als auch deren Freundinnen bestätigten: Man war offen lesbisch, aber sexuelle Handlungen fanden in den Betten in den jeweiligen Zimmern, nie aber voreinander statt.
Von allen wurde berichtet, dass sich die beiden Mütter sehr zärtlich zugetan waren. Elisabeth Büttner, "Tante Lieschen" genannt, wurde von Agnes Barfuß auch Maud genannt, Büttner wiederum nannte Agnes Mausi, Mausichen, Pussi oder Püppchen. Die Töchter Hedwig und Irmgard besuchten manchmal auch noch ihren leiblichen Vater, der wieder geheiratet hatte. Selbstverständlich konnten sie ihre Freundinnen mitbringen, auch der neuen Ehefrau war klar, dass Mutter und Töchter lesbisch waren.
Wenn sie es sich leisten konnten, gingen Agnes Barfuß und Elisabeth Büttner in den zwanziger Jahren auf die großen Lesbenbälle in die Zauberflöte (Kommandantenstraße 72)2 oder in den "Klub Monbijou"3. "In die Taverne [Georgenkirchstraße 30a] gingen wir nicht, das war ein ‚Bums'", erzählte Tochter Hedwig. Die Mütter schwärmten auch in der Nazizeit den jeweiligen Freundinnen ihrer Töchter immer von diesen Bällen vor. Agnes hatte Tochter Hedwig einmal mit in die Zauberflöte genommen, Hedwig ging aber auch alleine hin und besuchte auch andere Lesbenlokale in der Stadt. Mutter Agnes klärte die Freundinnen ihrer Tochter auf. Die eingangs erwähnte Else Blatt, die noch nicht mal wusste, was "schwul" war, wurde von Agnes ausführlich über das Lesbischsein in Kenntnis gesetzt, mit vielen Fremdworten, die sie gar nicht verstanden habe, auch dass es Frauen gebe, die geschlagen werden müssten, weil sie "sonst nicht befriedigt würden". Else Blatt war sich sicher, dass die Mutter ihre Töchter auf "diesen (den lesbischen) Weg" geführt habe.
In ihrer Naivität berichtete Else Blatt der Polizei ausführlich über die Familie und die lesbische Subkultur. Besonders in der Nazizeit bedauerten die beiden Mütter nicht mehr in die Klubs gehen zu können, weil ihnen das Geld dafür fehlte. Der Mitgliederbeitrag koste 2 bis 3 Mark. Außer dem Beitrag musste noch eine Eintrittskarte zu den Veranstaltungen bezahlt werden. Es gebe einen Klub namens "Lustige Neun", der sich als Kegelklub tarne und in der Landsberger Straße [31] tage. Er würde von einer Frau geleitet, die sich Chany nenne. "Es war aber auch gefährlich geworden, weil sich die S. A. in die Säle setzte. Mir wurde erzählt, dass die Veranstaltungen der Klubs möglichst so gelegt wurden, dass in den betr. Etablissements gleichzeitig ein Männerklub feiere. Wenn dann polizeiliche Kontrolle kam, wurde dafür gesorgt, dass die Männer teils in die Frauenveranstaltungen gebracht wurden und andererseits ein Teil der Frauen in die Männerveranstaltung ging, um sich gegenseitig zu schützen und zu tarnen." Zu den Einlassungen von Else Blatt ist anzumerken, dass der Lesbenklub "Lustige Neun", gegründet 1924, tatsächlich noch regelmäßig bis 1940 Bälle für Lesben in Berlin organisierte. Ein Café, das man zu Anfang der Nazizeit noch besuchen konnte und in das auch die Töchter Barfuß mit ihren Freundinnen gingen, war die Kaffeestube von A. Thiel in der Kleinen Alexanderstraße 43 (Mitte). Es wird aber betont, dass es kein rein lesbisches Lokal war. Trotzdem führte die Polizei Razzien durch und nahm dabei auch einmal eine der Freundinnen von Hedwig fest.

Die Freundinnen der Mütter

Agnes Barfuß und Elisabeth Büttner gehörten selbst einem Lesbenklub an, der bislang in der Forschung unbekannt war.

Romme-Club, some rights reserved: ?

Es handelte sich um den "Romméclub", der sich in der Alten Jakobstraße 64 (Mitte), einem bekannten Lesben- und Schwulenlokal der Stadt, getroffen hatte.4




Oft traf man sich aber auch privat bei Frau Kreisel und deren Freundin Else Knorr. Auf einer privaten Weihnachtsfeier wurden eine blau-weiße "Romméflagge" aufgestellt und das Bundeslied gesungen: "Blau und weiß ist unser Stolz, wir alle sind aus gutem Holz, Ha, ha, ha, wir sind erkannt, Rommébrüder werden wir genannt." Das Lied wurde von Else "Fred" Lamprecht gedichtet, die Vorsitzende des Klubs war. Zum näheren Umfeld von Barfuß-Büttner und Kreisel-Knorr gehörten die Paare Irmgard Schreiber und Gerda Fürst, Gerda Schweinitzer mit Grete Karl, Gerda "Fred" Schneider und Edith Tinney, Hedwig Bernert und Emmy Mühlhauer sowie eine Frau Schulz und Frau Ratzke. Die Paare besuchten sich regelmäßig. Auch die Töchter Hedwig und Irmgard kamen manchmal mit. Als Hedwig längere Zeit eine Beziehung zu Marie Möhl hatte, die bei Kreisel-Knorrs Marie Möhl wohnte, organisierte Frau Kreisel eine Verlobungsfeier für die beiden und schenkte ihnen Ringe. Marie Möhl schenkte Hedwig ein Bild von sich in Männerkleidern, das die Gestapo später beschlagnahmte und sich heute noch in der Akte befindet.

Bei Siemens

Hedwig und Irmgard Barfuß arbeiteten bei Siemens in Jungfernheide, eine Zeit lang soll auch Mutter Agnes dort gearbeitet haben. Viele der Liebesbeziehungen der Töchter wurden bei Siemens geknüpft. Hedwig gab bei der Gestapo an: "Bei Siemens wimmelt es von lesbischen Pärchen. Vor allem fallen dort die Mannweiber auf. Meine Schwester, die z. Z. wieder bei Siemens arbeitet, behauptet, dass sie sehr viele Pärchen da gesehen hätte - Namen hat sie nicht gesagt und ich kann auch keine sagen." Das Personalbüro von Siemens wurde in die Untersuchung mit einbezogen. Von dort kamen Personaldaten und Krankenstände der betroffenen Frauen.

Die Freundinnen der Töchter

Hedwig Barfuß sagte aus, dass sie sich schon seit ihrem zehnten, spätestens aber 14. Lebensjahr zu Mädchen hingezogen fühlte. Ins Heim kam sie 1925 als 13-Jährige, wurde dort aber nach ein paar Jahren wegen "lesbischer Verführung" anderer Heiminsassinnen wieder frühzeitig nach Hause entlassen, obwohl sie formal bis zu ihrem 21. Lebensjahr noch unter Fürsorgeerziehung stand. Die erste längere Beziehung von Hedwig war Marie Möhl. Marie wohnte bei Kreisel-Knorrs zur Untermiete und lernte Hedwig 1930 oder 1931 in der Zauberflöte kennen. Marie war bereits mehrfach wegen Ladendiebstahls vorbestraft und soll laut Hedwig damals auf den Strich gegangen sein. Die Beziehung soll gut vier Jahre gehalten haben, die Verlobungsfeier bei Kreisels wurde schon erwähnt. Marie Möhl gab vor der Polizei an, dass sie nicht lesbisch sei, sondern damals unter dem Einfluss von Hedwig gestanden habe, auch sei sie nicht gerne allein gewesen. Mutter Agnes habe Hedwig vor ihr gewarnt, da sie keine "schwule Frau" sei, trotzdem kam es zu einem einmaligen sexuellen Fehltritt zwischen Mutter Agnes und Marie Möhl, was von allen Beteiligten zugegeben wurde. Deswegen gab es heftige Auseinandersetzungen zwischen Hedwig und ihrer Mutter. Als Marie Möhl etwa 1934 erneut wegen Diebstahls verurteilt wurde und eine neunmonatige Gefängnisstrafe absitzen musste, löste sich das Verhältnis.5

Die nächste Freundin von Hedwig war Marta Schröder, die sie bei Siemens kennenlernte. Die dritte Freundin war Hildegard Moldenhauer, Mitte 1935 kam noch einmal kurz Marta Schröder ins Spiel.
Hildegard "Fred" Moldenhauer gab in ihrem Verhör zu, mit Hedwig von August 1934 bis März 1935 ein intimes Verhältnis gehabt zu haben. Für sie war es die erste lesbische Beziehung. Sie habe zeitweise in der Wohnung der Mutter gewohnt, dreimal auch mit Hedwig möbliert außerhalb. Ihr Vater holte sie von dort oft ab, aber sie sei immer wieder abgehauen. Mutter Agnes habe ihrer Tochter von der Beziehung abgeraten, weil es zu gefährlich sei wegen dem Vater. Hildegard Moldenhauer wurde auch einmal, am 21. August 1934, von der Polizei aus der Wohnung Barfuß-Büttner geholt. Am 25. Februar 1935 wurde sie in Gesellschaft Hedwigs in der Kaffeestube Thiel von der Polizei aufgegriffen und vom Pflegeamt nach Rummelsburg in die Anstalt für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche gebracht.
Leider nur am Rande und etwas ungenau wird in der Akte ein Ereignis geschildert, das jedoch für die zukünftige historische Lesbenforschung von Bedeutung sein könnte: Hedwig Barfuß habe vom Gesundheitsamt eine Vorladung als "HWG-Person" erhalten. HWG steht für häufig wechselnde Geschlechtspartner und wurde für Prostituierte angewandt, die sich regelmäßig auf sexuell übertragbare Krankheiten untersuchen lassen mussten. Hedwig sei aber speziell als HWG-Person wegen häufig wechselnder lesbischen Geschlechtspartnerinnen im Visier der Behörde gewesen. Ob das in diesem Fall eine Ausnahme war oder öfter vorkam, ist derzeit völlig unbekannt. Hedwig aber, schlau wie sie war, präsentierte einen Verlobten in Form des Gärtners Erwin Raabe. Dieser, wohl etwas naiv und einfach gestrickt, merkte erst nach gut einem Monat, den er in der Küche der Wohnung schlafend verbringen musste, dass er gehörnt worden war.

Die letzte Freundin von Hedwig im Jahr 1936, bevor das Verfahren ins Rollen kam, war Herta "Horst" Helbig. Herta Helbig gab im Verhör an, dass sie seit Sommer 1936 mit Hedwig zusammen gewesen sei. Auch sie hatte vorher schon zwei "schwule" Beziehungen gehabt. Sie kannte auch Helene Bosshold, über die sie Hedwig Barfuß kennengelernt hatte. Nach einigen Tagen sei es zu "schwulen" Verkehr zwischen den beiden gekommen. Auch die andere Schwester Irmgard Barfuß war lesbisch. Sie hatte ihr erstes sexuelles Erlebnis ausgerechnet mit ihrer Schwester Hedwig. Hedwig sei frühzeitig aus dem Heim gekommen, und da so kurzfristig kein weiteres Bett in der Wohnung vorhanden war, mussten sie in einem Bett schlafen, wobei Hedwig übergriffig wurde. Es sei bei diesem einen Vorkommnis geblieben.

Irmgards erste Freundin, 1934, war Erna "Poldi" Jeppker/Jepka, die auch bei Siemens gearbeitet hatte. Helene "Hansi", "Jonny" Boshold war die Freundin nach Poldi. Ihr Vater gibt an, dass sich Helene nie für Männer interessiert habe. Als sie im September 1928 ein uneheliches Kind bekam, ging er davon aus, dass sie "überrumpelt" worden sei. Danach hätte sie den Kontakt zu Männern ganz eingestellt und sich ausschließlich Frauen zugewandt. Helene war zeitweise in der Wohnung Barfuß-Büttner fest gemeldet. Sie war zwar die feste Beziehung von Irmgard, aber auch Hedwig war wohl scharf auf sie und es kam auch hier zu Begegnungen.

Andersherum flirtete wohl auch Irmgard mit Hedwigs Freundin Hildegard Moldenhauer, sodass es immer wieder Krach zwischen den Geschwistern gab. Insgesamt entsteht jedoch der Eindruck, dass gerne geteilt wurde und Treue nicht so hoch im Kurs stand. Helene Boshold gab im Verhör an, vor Hedwig und Irmgard bereits ein Verhältnis mit Grete Wilde gehabt zu haben. Mit ihr war sie im Lesben- und Schwulenlokal "Dorian Gray" in der Bülowstraße 57 und sie gab ihr die Zeitung Die Freundin zu lesen. Der Beginn der Beziehung habe so ausgesehen, dass Grete Wilde mit ihr in eine Toilette ging und ihren Schlüpfer herunterzog und ihr sagte, sie wolle ihr das mal lernen. Als Helene sagte "Ich will noch nicht", knallte ihr Grete eine und entgegnete: "Stell dir nicht so dämlich an." Na ja, irgendwie scheint es dann doch gefunkt zu haben.

Schwere Kuppelei

Nachdem das Verfahren zunächst von der Weiblichen Kriminalpolizei wegen des "Verdachts zur Verführung lesbischer Beziehungen" geführt worden war, übernahm das Homosexuellendezernat der Gestapo im Sommer 1936 die weiteren Ermittlungen, verhörte alle noch so entfernt Beteiligten und nahm Agnes, Hedwig und Irmgard Barfuß am 11. Dezember 1936 vorübergehend fest. Während die Töchter gleich wieder freikamen, blieb Agnes in Haft. Elisabeth Büttner stelle sich einen Tag später freiwillig den Behörden. Agnes Barfuß wurde im Verhör eröffnet, dass man gegen sie wegen schwerer Kuppelei ermittle. Das bestritt sie. Sie gab zu lesbisch zu sein. Im Verlauf des Verhöres bestätigte sie alle hier wiedergegebenen Ereignisse beziehungsweise stellte ihre Sicht dar. Sie bestätigte, dass sie die jungen Frauen selbstverständlich als die Freundinnen ihrer Töchter aufgenommen hatte, teilweise aber auch aus Mitleid mit deren Lebensverhältnissen. Sie bestätigte, dass sie natürlich angenommen habe, dass es zwischen den Paaren auch zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Selbstbewusst gab sie zu Protokoll, dass sie wisse, dass lesbische Handlungen nicht verboten seien. Dann wurde ihr die Sachlage des Kuppeleiparagrafen bekannt gemacht. Kuppelei war, wenn - aus welchen Gründen auch immer - der Unzucht Vorschub geleistet wurde. Zwar wurde weibliche Homosexualität an sich nicht bestraft, aber Unzucht war sie trotzdem. Wer also dieser Unzucht Vorschub leistete, machte sich entsprechend dennoch strafbar. Es ist selten, dass man aus einem Polizeiprotokoll die wahren Emotionen der Beteiligten herauslesen kann, hier aber meint man beim Lesen den Schock herauszuspüren, den Agnes Barfuß bekam, als ihr dieser Sachverhalt verdeutlicht wurde. Der letzte Satz, den sie zu Protokoll gab lautet: "Nachdem mir die Sachlage klar gemacht worden ist, kann ich nicht leugnen, dass ich meinen Töchtern Gelegenheit zur Betätigung ihrer lesbischen Neigungen gegeben habe."

Das Urteil

Am 1. April 1937 wurde das Verfahren gegen Agnes Barfuß und Elisabeth Büttner vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin eröffnet. Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre Zuchthaus für Agnes und neun Monate Gefängnis für Elisabeth. Der Pflichtverteidiger Walter Menzel forderte Freispruch. Das Urteil am selben Tag blieb weit hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Agnes wurde wegen schwerer Kuppelei zu neun Monaten Gefängnis und Elisabeth zu drei Monaten verurteilt. Bei beiden wurde die Untersuchungshaft angerechnet, weswegen Elisabeth sofort freikam. In der Urteilsbegründung wurde den "schwulen Frauen" zwar zugute gehalten, dass sie bislang nicht straffällig geworden waren, "andererseits fiel strafverschärfend ins Gewicht, dass die Angeklagte ihre Mutterpflicht in gröblicher Weise verletzt hat und ihre Töchter an der Fortsetzung ihrer gleichgeschlechtlichen Verirrungen nicht gehindert hat."


Jens Dobler (Berlin 2009)

Erstveröffentlicht in: Verzaubert in Nord-Ost. Die Geschichte der Berliner Lesben und Schwulen in Prenzlauer Berg, Pankow und Weißensee (Hg. Sonntags-Club e.V.), Bruno Gmünder Verlag, Berlin 2009, S. 125-134.


Zitiervorschlag:
Dobler, Jens: "Männer nicht." - Eine lesbische Familie, in: Verzaubert in Nord-Ost. Die Geschichte der Berliner Lesben und Schwulen in Prenzlauer Berg, Pankow und Weißensee (Hg. Sonntags-Club e.V.), Bruno Gmünder Verlag, Berlin 2009, S. 125-134. [online] Availiable from: Online-Projekt Lesbengeschichte. Boxhammer, Ingeborg/Leidinger, Christiane. URL: <https://www.lesbengeschichte.org/ns_aktenstudien_d.html> [cited date].


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1 LAB A Rep. 358-02, Nr. 124 556.
2 Vgl. Jens Dobler: Von anderen Ufern. Geschichte der Berliner Lesben und Schwulen in Kreuzberg und Friedrichshain, Berlin 2003, S. 80-83, 111-113.
3 Vgl. Dobler: Von anderen Ufern, S. 109-112.
4 Vgl. Dobler: Von anderen Ufern, S. 69.
5 Marie Möhl, später verheiratete Kühne, geb. 19.11.1905 in Berlin (Skalitzer Straße 105) ist zwischen 1926 und 1939 siebzehn Mal wegen Diebstahls verurteilt worden und saß insgesamt 3 Jahre, 3 Monate und 12 Tage im Gefängnis. 1943 wird sie abermals wegen des Stehlens zweier Küchenschürzen zu vier Monaten Gefängnis verurteilt und danach für zwei Jahre in die Wittenauer Heilstätten verbracht. Neben dem künstlichen Darmausgang litt sie an Tuberkulose, vermutlich Epilepsie, aber auch von Kleptomanie ist die Rede (LAB A Rep. 341-02, Nr. 17842).